Die Zukunft des Verkehrs steht unmittelbar vor der Tür, und die nachhaltige Umgestaltung unserer Mobilität nimmt rasant an Fahrt auf. Ein Schlüssel zu dieser Transformation? Die KfW-Förderung Photovoltaik, die am 26. September 2023 ins Leben gerufen wurde. Denn sie bietet attraktive Möglichkeiten für Hausbesitzer, die auf saubere Energie und Elektromobilität setzen.
Kern des neuen Programms „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ ist die Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden. Wenn Sie Eigentümer eines selbstgenutzten Wohnhauses sind, steht Ihnen nun ein attraktiver Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro zur Verfügung.
Die Voraussetzungen: Sie benötigen eine Ladestation, eine Photovoltaikanlage und einen Batteriespeicher. Außerdem sollten sie entweder bereits ein Elektroauto besitzen oder es verbindlich bestellt haben.
Der Fokus des neu eingeführten Programms „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ liegt auf der Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom in Kombination mit Elektromobilität. Jedoch sind bei der Beantragung dieser Förderung einige wichtige Details zu beachten:
Vollständige Systemintegration: Einzelne Komponenten – sei es nur die Photovoltaikanlage, nur der Batteriespeicher oder nur die Ladestation – werden nicht gefördert. Denn es geht viel mehr um ein ganzheitliches System, das alle drei Elemente beinhaltet. Außerdem müssen diese Komponenten fabrikneu sein. Daher ist es nicht möglich, gebrauchte Teile in das System zu integrieren und dafür eine Förderung zu erhalten.
Zweckgebundene Nutzung: Der eigens erzeugte und bei Bedarf zwischengespeicherte Photovoltaikstrom muss vorrangig für den Ladevorgang eines Elektrofahrzeugs verwendet werden. Denn damit lässt sich sicherstellen, dass die umweltfreundlich erzeugte Energie direkt in den Bereich fließt, für den sie vorgesehen ist: die Elektromobilität.
Professionelle Einbauarbeiten: Die Installation des Systems muss durch qualifizierte Fachunternehmen erfolgen. Nach der erfolgreichen Inbetriebnahme muss das System zudem beim lokalen Netzbetreiber angemeldet werden.
Nachhaltigkeitsanforderung: Ein wesentlicher Aspekt der Förderung ist die Nutzung von Strom aus 100 % erneuerbaren Energien. Daher wird vor allen Dingen Wert darauf gelegt, dass der Strom vorrangig aus der Eigenerzeugung mit der installierten Photovoltaikanlage stammt.
Exklusivität der Fördermittel: Das Förderprogramm kann nicht in Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln, wie zum Beispiel Krediten, Zulagen oder anderen Zuschüssen, genutzt werden.
Die KfW-Förderung Photovoltaik leistet einen entscheidenden Beitrag zum Umweltschutz, indem sie den Übergang zu erneuerbaren Energiequellen fördert. Durch die Unterstützung von Photovoltaikanlagen und der dazugehörigen Infrastruktur wie Batteriespeichern und Ladestationen für Elektroautos wird die Nutzung von Solarstrom attraktiver gemacht. Dadurch lässt sich die Reduzierung von CO₂-Emissionen fördern und somit lassen sich auch die Ziele des Klimaschutzes unterstützen.
Kann ich die Förderung auch rückwirkend beantragen?
Nein, eine rückwirkende Förderung für bereits begonnene Maßnahmen ist ausgeschlossen.
Kann ich die Förderung mit anderen öffentlichen Mitteln kombinieren?
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.
Wo finde ich weitere Informationen zum Förderprogramm?
Weitere Details sind bei der KfW unter „Solarstrom für Elektroautos“ verfügbar.